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Ärztliche Honorarvertreter übernehmen Urlaubs- und Krankheitsvertretungen in Praxen oder Krankenhäusern oder springen ein, wenn ärztliche Positionen nicht fristgerecht besetzt werden können. Hierbei ersetzen sie gleichermaßen Assistenzarzt- wie Oberarztpositionen, in einzelnen Fällen auch Chefarztpositionen.
Die Idee des Einsatzes externer Ärzte auf Honorarbasis stammt ursprünglich aus England, wo man sich seit langem mit einem Ärztemangel konfrontiert sieht. Man bezeichnet Honorarvertreter dort nach dem lateinischen Ausdruck für Stellvertreter (locum tenens) als „locum doctors“. Auch in Frankreich, Skandinavien und den USA ist die Situation ähnlich und diese Form ärztlicher Berufsausübung etwas Alltägliches.
Durch die freiberufliche Tätigkeit besteht die Chance, ein ansonsten brachliegendes Potential an dringend benötigter ärztlicher Arbeitskraft zu gewinnen und die Folgen des bestehenden Ärztemangels für Patienten, Klinikpersonal und Klinikleitung abzumildern. Honorarvertreter oder Locum-Arzt zu sein ist eine sehr lukrative, aber auch anspruchsvolle Aufgabe, die Leistungsbereitschaft, Flexibilität und hohe fachliche wie soziale Kompetenz erfordert.
Die Vertretungen finden im gesamten Bundesgebiet statt und können von einzelnen Tagen bis zu mehreren Wochen dauern, je nach den Wünschen der Klinik und den zeitlichen Möglichkeiten des Honorarvertreters. Ärztliche Honorarvertretungen haben als selbständige Tätigkeit viele Vorteile und die Honorare werden von den Ärzten selbst versteuert.
