Ärztevermittlung - Facharztagentur
Ärztevermittlung durch die Facharztagentur: 0800-20 20 30 2 (FreeCall)Ärztevermittlung durch die Facharztagentur: 0800-20 20 30 2 (FreeCall)Ärztevermittlung durch die Facharztagentur: 0800-20 20 30 2 (FreeCall)

FreeCall: 0800-20 20 30 2

Ärztliches Vermittlungs-Know-How seit 2001.

FAA Facharztagentur GmbH
info@facharztagentur.de

Gadderbaumer Str. 19
33602 Bielefeld
t. 05 21. 48 951-0
f. 05 21. 48 951-22

Auenstraße 12
80469 München
t. 089. 20 20 85-58
f. 089. 20 20 85-57

FAQ: Häufig gestellte Fragen von Kliniken

Vor der Vertretung

  • Wie sieht der weitere Vermittlungsprozess aus, nachdem ich meinen konkreten Bedarf an die Facharztagentur übermittelt habe?

    Sofort nach Annahme Ihres Auftrages beginnen wir mit der Suche und sprechen geeignete Ärzte aus unserer Kartei an. Sobald wir einen Arzt gefunden haben, der an dem ausgeschriebenen Einsatz in Ihrem Haus Interesse hat, zur Verfügung steht und Ihren fachlichen Anforderungen entspricht, stellen wir Ihnen einen Kurzlebenslauf dieses Arztes zur Verfügung. Hieraus geht das Alter, die Qualifikation, der berufliche Werdegang und die Honorarforderung des Arztes hervor. Wenn die Eigenschaften und die Qualifikationen dieses Arztes Ihren konkreten Kriterien entsprechen, teilen wir Ihnen die Kontaktdaten des Arztes mit und bitten Sie unter Umständen, weitere Details der notwendigen Qualifikationen in einem persönlichen Gespräch zwischen Chef- oder Oberarzt Ihrer Klinik und dem Honorarvertreter zu klären. Anschließend wird ein Honorarvertrag aufgesetzt, der zwischen dem Auftraggeber (Krankenhaus) und dem Auftragnehmer (Honorararzt) geschlossen wird. Ein gängiger Vertragsentwurf wird von der Facharztagentur zur Verfügung gestellt.

    Ein persönliches Vorstellungsgespräch ist unüblich und findet nur in Ausnahmefällen statt.

  • Ab wann gilt das Interesse an einem Honorararzt als verbindlich?

    Mit Unterzeichnung des Honorararztvertrages zwischen Arzt und Krankenhaus gilt Ihre Zusage als verbindlich. Allerdings legen wir allen Beteiligten bereits im Vorfeld einen verantwortungsvollen Umgang mit Absprachen nahe. Die Zuverlässigkeit aller Beteiligten und das Einhalten auch von mündlichen Vereinbarungen sind für uns essentiell.

  • Wie hoch sind die Kosten für uns als Krankenhaus?

    Das durchschnittliche Honorar eines Honorararztes liegt zur Zeit bei 70-90€ pro Stunde, je nach Qualifikation und Einsatz. Jede geleistete Stunde wird viertelstundengenau abgerechnet. Für Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaftsdienst gelten gesonderte Bedingungen, die sich an den in Ihrem Hause üblichen Vergütungsregeln orientieren und sich auf das reguläre Stundenhonorar des Facharztes beziehen. Die Facharztagentur bietet hier vor allem Richtwerte, das exakte Stundenhonorar kann selbstverständlich zwischen Arzt und Krankenhaus individuell verhandelt werden. Allerdings werden die Vorschläge der Facharztagentur im Allgemeinen akzeptiert.

    Für Vermittlung, Organisation und Betreuung der Vertretung berechnet die Facharztagentur selbst eine Provision gemäß der derzeit gültigen Provisionsliste. Für nähere Informationen sprechen Sie uns bitte an oder vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit unseren Außendienstmitarbeitern.

  • Was passiert, wenn der Honorararzt eine zugesagte Vertretung nicht antritt?

    Sollte der von Ihnen gebuchte Arzt die zugesagte Vertretung aus einem wichtigen privaten Grund oder aufgrund einer Erkrankung nicht antreten können, werden Sie von uns umgehend informiert. Außerdem bemühen wir uns, schnellstmöglich und ohne zusätzliche Kosten einen anderen Arzt für diese Aufgabe zu finden.

  • Wie überprüft das Krankenhaus die Qualifikation eines Honorararztes?

    Der Auftraggeber muss sich immer vor Beginn des ersten Arbeitstages alle Originalunterlagen des Arztes (Approbation und Facharzturkunde) und einen gültigen Personalausweis vorlegen lassen. Von der Facharztagentur wird ein entsprechendes Faxformular zur Verfügung gestellt, das diesen Prozess begleitet und dokumentiert und das nach der Durchführung an uns zurückgefaxt wird.

Während der Vertretung

  • Muss das Krankenhaus als Auftraggeber eine Unterbringung für den Honorararzt stellen?

    Derzeit ist es üblich, daß der Auftraggeber dem Arzt eine Unterkunft kostenlos zur Verfügung zu stellt. Dieser Passus wird nach Gesprächen mit der Deutschen Rentenversicherung in Zukunft aus den Vertragsmodellen entfernt werden. Dennoch ist es natürlich ratsam und sinnvoll, den Arzt bei seiner Tätigkeit in einer fremden Umgebung zu entlasten, beispielsweise indem das Krankenhaus dem Arzt die Suche nach einer Unterkunft abnimmt. Auch die Facharztagentur wird Arzt und Klinik hierbei natürlich unterstützen. Von einer reibungslosen Organisation der Vertretung und der organisatorischen Entlastung des Arztes profitieren alle Beteiligten. Möglich ist z.B. die Unterbringung im eigenen Wohnheim gegen eine adäquate Kostenerstattung oder die Organisation einer auswärtigen Unterbringung.

  • Muss eine Vollverpflegung des Honorarvertreters gewährleistet sein?

    Ein Einsatz als Honorarvertreter in einem fremden Krankenhaus, also einer unbekannten Arbeitsumgebung, fordert auch von erfahrenen Ärzten ein hohes Maß an individueller Konzentration. Bislang wurde den Honorarärzten im Sinne eines möglichst unkomplizierten und reibungslosen Einsatzes Kost und Logis meist unentgeltlich zur Verfügung gestellt und die kostenlose Teilnahme an der Mitarbeiterverpflegung der Kliniken im Honorarztvertrag geregelt. Dies wird in Zukunft nicht mehr unbedingt möglich sein, denn nach unseren Gesprächen mit der Deutschen Rentenversicherung in Berlin sollte dem Arzt Kost oder Unterkunft nicht kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Deshalb wird auch dieser Passus in naher Zukunft auf den Rat der Deutschen Rentenversicherung durch eine altenative Lösung ersetzt. Selbstverständlich ist es auch weiterhin ratsam und sinnvoll, den Arzt in seiner fremden Umgebung zu entlasten, indem das Krankenhaus dem Arzt die Teilnahme an der Mitarbeiterverpflegung gegen Bezahlung ermöglicht. 

  • Gibt es von Seiten der Facharztagentur Hilfe zur Einarbeitung des Honorararztes?

    Wir entwickeln zusammen mit Ihnen ein individuelles Klinik-Infopaket, das alle relevanten Informationen für den Honorararzt enthält und das jedem über die Facharztagentur tätigen Honorararzt in Ihrem Hause von uns zur Verfügung gestellt wird. Dieses Infopaket enthält u.a. Namen und Kontaktdaten aller wichtigen Ansprechpartner und eine Zusammenfassung aller wichtigen Rahmenbedingungen. Für nähere Informationen rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie gleich einen Termin mit unseren Außendienstmitarbeitern zur Erarbeitung dieses Leitfadens.

  • Vermittelt die Facharztagentur auch Ärzte zur Festeinstellung?

    In der Regel vermittelt die Facharztagentur ausschließlich Honorarärzte. Wenn sich jedoch aus einer Honorarvertretung eine Festanstellung ergibt, so wird mit Abschluss des Arbeitsvertrages eine Pauschalprovision nach der derzeit gültigen Provisionstabelle fällig.

    Für die Akquise ausländischer Ärzte in Festeinstellung bieten wir bei Interesse eine Zusammenarbeit mit dem Schwesterunternehmen FAA WorldWide an. Die FAA WorldWide GmbH vermittelt Assistenzärzte aus Europa und Asien zur Facharztausbildung an deutsche Krankenhäuser in eine Festeinstellung.

  • Was können wir als Krankenhaus tun, falls es zu Problemen in der Zusammenarbeit mit dem Honorarvertreter kommt?

    Sollte es während einer Vertretung zu Problemen kommen, wenden Sie sich bitte sofort an uns. Wir sind immer bereit, bei Schwierigkeiten zu vermitteln und eine einvernehmliche Lösung für alle Beteiligten zu finden. Vieles lässt sich am besten persönlich besprechen. Darum zögern Sie nicht, uns anzurufen oder vereinbaren Sie gleich einen Besuchstermin mit unserem Klinikaußendienst.

Nach der Vertretung

  • In welchem Rhythmus wird abgerechnet?

    Der Arzt als selbständiger Honorarvertreter legt den Abrechnungszeitraum selbst fest. Häufig wird ein Zeitraum von zwei oder vier Wochen gewählt, aber natürlich ist auch eine wöchentliche Abrechnung möglich.

  • Ist es möglich, einen gebuchten Arzt ein zweites Mal über die Facharztagentur anzufordern?

    Natürlich. Allerdings gelingt ein weiterer Einsatz nur, wenn der Arzt in der von Ihnen gewünschten Zeit auch zur Verfügung steht. Es gilt die Provisionsliste der Facharztagentur.

Berufshaftpflicht-Versicherung

  • Die Berufshaftpflicht-Versicherung der Klinik

    Bewährt hat sich bisher, dass das Krankenhaus dem Honorararzt unentgeltlich den Schutz der Berufshaftpflichtversicherung der Klinik gewährt. Auf Anraten der Deutschen Rentenversicherung wird auch dies in Zukunft wahrscheinlich nicht mehr zu empfehlen sein. Am besten ist es, wenn der Honorararzt der Klinik vor Aufnahme seiner Tätigkeit als Selbständiger eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung nachweisen kann. Diese Berufshaftpflicht sollte auch bei einer honorarärztlichen Nebentätigkeit bestehen. Darüber hinaus schließt die Facharztagentur für jede von uns organisierte Vertretung eine subsidiäre Berufshaftpflichtversicherung ab.

    Hier der entsprechende Auszug aus unseren AGBs:

    (1) Die Facharztagentur hat für die persönliche gesetzliche Haftpflicht der von ihr vermittelten Ärzte, die eine freiberufliche Vertretung als Honorarvertreter in der Klinik aufgrund eines Vermittlungsvertrags der Facharztagentur ausüben, eine subsidiäre Berufshaftpflichtversicherung eingedeckt, für die Folgendes gilt:
    a. Die Deckungssummen betragen € 5.000.000 für Personen- und Sachschäden sowie € 500.000 für Vermögensschäden, wobei für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres die Höchstleistung des Versicherers auf das Zweifache der vorgenannten Deckungssummen begrenzt ist.
    b. Kein Versicherungsschutz besteht für: rein verwaltende oder forschende Tätigkeiten, für Geburtshilfemaßnahmen, für Maßnahmen im Bereich der plastischen Chirurgie und für Einsätze außerhalb Deutschlands.
    (2) Der Versicherungsschutz gilt subsidiär zur bestehenden Deckung der die Ärzte einsetzenden Krankenhäuser sowie subsidiär zu einer ggf. selbst für den Arzt bestehenden Berufshaftpflichtversicherung.