Öffentliches Verfahrensverzeichnis der FAA Facharztagentur GmbH
Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) schreibt im § 4g vor, dass der Beauftragte für den Datenschutz jedermann in geeigneter Weise die Angaben entsprechend § 4e BDSG auf Antrag verfügbar zu machen hat. Diese und weitere Angaben sind beim Datenschutzbeauftragten der FAA Facharztagentur GmbH in einer umfangreichen und detaillierten Übersicht erfasst.
Um Ihnen eine erste Orientierung zu geben, stellen wir im Folgenden wesentliche Angaben verdichtet und zusammengefasst dar. Auf Anforderung teilen wir Ihnen gern mit, ob und in welchem Verfahren automatisierter Verarbeitung Daten zu Ihrer Person möglicherweise gespeichert sind und um welche Daten es sich handelt. Ihr Recht auf Auskunft gemäß § 34 BDSG wird hierdurch nicht eingeschränkt.
- Name der verantwortlichen Stelle:
FAA Facharztagentur GmbH - Geschäftsführer:
Dr. Jochen Jouaux (Inhaber)
Christoph Fastenrath
Beauftragter Leiter der Datenverarbeitung:
Christoph Fastenrath - Anschrift der verantwortlichen Stelle:
FAA Facharztagentur GmbH, Gadderbaumer Str. 19, 33602 Bielefeld - Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung:
Die FAA Facharztagentur GmbH vermittelt und betreut den Einsatz von Fachärzten als freiberufliche Honorarvertreter an Kliniken und Krankenhäusern. Die Ärzte übernehmen Urlaubs-, Krankheits- und Engpassvertretungen in Facharzt- oder Oberarztposition. - Beschreibung der Personengruppe und der Daten oder Datenkategorien:
Kundendaten, Mitarbeiterdaten sowie Daten von Lieferanten, sofern diese zur Erfüllung der unter 4. genannten Zwecke erforderlich sind. Auf Anforderung teilen wir Ihnen gern mit, in welchem Verfahren und bei welchem Unternehmen Ihre Daten möglicherweise gespeichert sind und um welche Daten es sich handelt. - Empfänger, denen die Daten mitgeteilt werden können:
Öffentliche Stellen bei Vorliegen vorrangiger Rechtsvorschriften, externe Auftragnehmer entsprechend §11 BDSG sowie externe Stellen und Abteilungen der FAA Facharztagentur GmbH zur Erfüllung der unter 4. genannten Zwecke. - Regelfristen für die Löschung der Daten:
Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und -fristen erlassen. Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht. Sofern Daten hiervon nicht berührt sind, werden sie gelöscht, wenn die unter 4. genannten Zwecke wegfallen. - Geplante Datenübermittlung an Drittstaaten:
Eine Übermittlung an Drittstaaten ist nicht geplant.