
FAA Facharztagentur GmbH
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Der Facharztagentur ist die rechtssichere Einordnung der selbständigen Tätigkeit von Honorarärzten in Krankenhäusern und Kliniken sehr wichtig. Deshalb haben wir in den vergangenen 12 Monaten intensiv daran gearbeitet, eine klare vertragliche Grundlage für alle Beteiligten zu schaffen, haben uns professionell beraten lassen und mit den zuständigen Behörden gesprochen. Wir können Ihnen jetzt mitteilen, dass wir mit der Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund) ein Vertragsmuster für eine selbständige Tätigkeit abgestimmt haben, das die gewünschte Rechtssicherheit beim Einsatz von selbständig tätigen Honorarärzten vor Ort bieten kann. Voraussetzung ist die Übereinstimmung zwischen dem vereinbarten Vertragstext und der Praxis in der Klinik.
Um dies zu unterstützen, haben wir ein FAA Modulares Vertragssystem mit fünf Modulen für den Einsatz von selbständigen Honorarärzten (Quinta Vertragswerk) entwickelt, das jeweils individuell auf die Erfordernisse Ihrer Klinik abgestimmt werden kann.
Die fünf System-Module sind:
Lassen Sie sich telefonisch beraten.
Gerne stellen unsere Außendienstmitarbeiter das Quinta Vertragswerk persönlich in Ihrer Klinik vor.
FreeCall: 0800-20 20 30 2
Möglich, aber erfahrungsgemäß eher eine Ausnahme, sind befristete Arbeitsverträge oder Arbeitnehmerüberlassung. Die Facharztagentur GmbH ist auf die Unterstützung und Durchführung auch dieser verschiedenen Tätigkeitsformen eingestellt.
