„Corona-Schutzimpfung” – wer gilt aktuell als vollständig geimpft?
Die Bedingungen sind im Infektionsschutzgesetz (§22a) festgelegt und wurden mit Gültigkeit zum 01.10.2022 neu angepasst.
Diese sind einzusehen auf der Homepage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unter https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/fragen-und-antworten/regelungen-fuer-geimpfte-und-genesene/
Bitte beachten Sie, dass uns vor Einsatzbeginn der Nachweis Ihres vollständigen Coronaimpfschutzes vorliegen muss!