Hinweisgeberschutzgesetz
Missstände und Rechtsverstöße aufdecken
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) gibt angestellten Mitarbeiter*innen der Facharztagentur die Möglichkeit, Rechtsverstöße anonym zu melden. Wir nutzen dafür das Hinweisgeberportal des Bundesanzeiger Verlags. Dieses erfüllt alle rechtlichen Verpflichtungen und sichert die Anonymität des Hinweisgebers/der Hinweisgeberin.
Externe Meldestellen
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Melden Sie sich gerne bei unseren Kolleginnen.