Hinweisgeberschutzgesetz

Missstände und Rechtsverstöße aufdecken

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) gibt angestellten Mitarbeiter*innen der Facharztagentur die Möglichkeit, Rechtsverstöße anonym zu melden. Wir nutzen dafür das Hinweisgeberportal des Bundesanzeiger Verlags. Dieses erfüllt alle rechtlichen Verpflichtungen und sichert die Anonymität des Hinweisgebers/der Hinweisgeberin.

Externe Meldestellen

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Melden Sie sich gerne bei unseren Kolleginnen.

Alina Stühlmeyer-Vois
Betreuung und Vermittlung
Janine Sanker
Janine Sanker
Abrechnung
Lohn und Gehalt, Fachreferentin für Arbeitsrecht