Honorarärzte/-innen übernehmen temporäre Einsätze in verschiedenen medizinischen Einrichtungen. Diese flexible Arbeitsweise bietet nicht nur Abwechslung und eine ausgewogene Work-Life-Balance, sondern auch ein attraktives Honorararzt Gehalt.
In Deutschland sind aktuell etwa 5.000 Mediziner/-innen als Honorararzt bzw. Honorarärztin tätig – Tendenz steigend 1. Doch welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um auf Honorarbasis zu arbeiten? Wie hoch sind hier die Verdienstmöglichkeiten? Und welche steuerlichen Aspekte sind zu beachten?
Mit diesem Beitrag möchten wir Ihnen einen kompakten Überblick geben mit aktuellen Zahlen und Fakten.
Tätigkeit als Honorararzt/Honorarärztin bei der Facharztagentur: die Voraussetzungen
Damit wir Sie in vakante Positionen an unterschiedliche medizinische Einrichtungen vermitteln können, müssen Sie sich zunächst offiziell bei uns registrieren. Um den Vermittlungsprozess beginnen zu können, benötigen wir
- eine Kopie der Approbationsurkunde
- eine Kopie der Facharztanerkennung
- einen aktuellen Lebenslauf
- bei Ärzten/Ärztinnen aus Drittstaaten: einen aktuellen Aufenthaltstitel
Ärztinnen und Ärzte mit Wohnsitz im Ausland benötigen zusätzlich eine deutsche private oder gesetzliche Krankenversicherung (ACHTUNG: keine Auslandsreisekrankenversicherung!).
Neben Fachärztinnen und -ärzten vermitteln wir auch Assistenzärzte/-innen in fortgeschrittener Weiterbildung ab dem 3. Weiterbildungsjahr.
Die Mitgliedschaft in einem Versorgungswerk ist nicht grundsätzlich verpflichtend. Sollte keine Mitgliedschaft bestehen, werden die Rentenversicherungsbeiträge direkt an die Deutsche Rentenversicherung abgeführt.
Das Honorararzt Gehalt: Was verdient man als Honorararzt oder Honorarärztin in Kliniken?
Der durchschnittliche Stundensatz für temporäre Einsätze als Honorararzt/-ärztin in Kliniken liegt bei etwa 87€ brutto.2 Die tatsächliche Vergütung kann je nach Fachrichtung, Berufserfahrung, Qualifikation, Einsatzort, Einsatzdauer und Nachfrage stark variieren:
Durchschnittliche Stundensätze für Honorarärzte/-ärztinnen (Stand 2024)
Fachrichtung | Assistenzärzte/-innen | Fach- und Oberärzte/-innen |
---|---|---|
Anästhesie | 80-95 €/Std. | 95-110 €/Std. |
Innere Medizin | 80-95 €/Std. | 100-120 €/Std. |
Orthopädie & Unfallchirurgie | 80-95 €/Std. | 95-110 €/Std. |
Psychiatrie | 85-95 €/Std. | 95-120 €/Std. |
Die Tabelle 3 zeigt, dass die Einsätze von Honorarärzten/-innen im Vergleich zu festangestellten Ärzten/-innen in Kliniken häufig mit deutlich höheren Stundensätzen vergütet werden. Das ist u.a. ein Grund dafür, warum sich immer mehr Ärztinnen und Ärzte für eine Tätigkeit als Honorararzt bzw. -ärztin entscheiden.


Steuern, Krankenversicherung und Sozialabgaben: Das sollten Sie als Vertretungsarzt/-ärztin wissen.
Bei einem durch die Facharztagentur vermittelten Einsatz als Vertretungsarzt/‑ärztin handelt es sich um eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit im Sinne der Arbeitnehmerüberlassung. Das bedeutet, Steuern, Krankenversicherung sowie alle weiteren Abgaben werden direkt von uns abgeführt.
Krankenversicherung
- Bei Einsätzen im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung übernimmt die Facharztagentur den Arbeitgeberanteil zu Ihrer Krankenversicherung.
- Bei einer befristeten Anstellung erfolgt die Abführung durch die jeweilige Klinik oder Einrichtung.
Rentenversicherung & Versorgungswerk
Als Arzt oder Ärztin zählen Sie zu den freien Berufen. Sie können sich auf Antrag von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen und stattdessen Mitglied im berufsständischen Versorgungswerk der jeweiligen Ärzteversorgung werden:
- Sie sind verpflichtet, alle Einkünfte aus Ihrer ärztlichen Tätigkeit dem zuständigen Versorgungswerk zu melden und Beiträge zur Altersvorsorge zu leisten.
- Bei einem Einsatz im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung führt die Facharztagentur diese Beiträge direkt an das Versorgungswerk ab.
Steuern und Sozialversicherung für Ärztinnen und Ärzte aus dem Ausland
Für ausländische Ärztinnen und Ärzte gilt grundsätzlich das Besteuerungsrecht des Staates, in dem sie tätig sind. Das bedeutet, wir führen die Lohnsteuer hier in Deutschland entsprechend der aktuellen Gesetzgebung ab.
Ebenso gilt das deutsche Sozialversicherungsrecht – es sei denn, dass ein Arzt/eine Ärztin in mehreren Staaten beschäftigt ist oder aufgrund einer Ausnahmevereinbarung den Rechtsvorschriften eines anderen Staates unterliegt. Weitere Informationen zu steuerrechtlichen Vorgaben finden Sie in unserem Blog-Beitrag “Arbeitnehmerüberlassung und Mehrfachbeschäftigung: Wie Ärztinnen und Ärzte von einer Nebentätigkeit profitieren“.
Darüber hinaus ist zu beachten, dass ausländische Ärzte/-innen aus Drittstaaten einen gültigen Aufenthaltstitel inkl. dem Zusatz, dass eine Erwerbstätigkeit gestattet ist, vorweisen können. Eine Aufenthaltserlaubnis ohne diesen Zusatz ist nicht ausreichend, um eine Tätigkeit als Vertretungsarzt/-ärztin aufzunehmen.
Wie wichtig es für unser Gesundheitssystem ist, Ärztinnen und Ärzte aus dem Ausland zu gewinnen, lesen Sie im Beitrag “Gemeinsam stark: Warum unser Gesundheitswesen Vielfalt braucht”.
Fazit: Honorartätigkeit als Win-win-Situation für Ärztinnen, Ärzte und Kliniken
Die Tätigkeit als Honorararzt/-ärztin bietet den Ärzten/-innen eine große Flexibilität: Sie können selbst entschieden, wann, wie viel und wo sie arbeiten möchten. Dies ermöglicht ihnen zudem eine optimale Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Nicht zu vernachlässigen sind die attraktiven Verdienstmöglichkeiten als Honorararzt/-ärztin, die i.d.R. deutlich höher sind als die der festangestellten Kolleginnen und Kollegen in den Kliniken.
Durch den Einsatz von Honorarärzten und -ärztinnen profitieren auch Kliniken von dieser schnellen und professionellen Lösung zur Überbrückung von Personalengpässen – ohne sofort langfristige Verpflichtungen eingehen zu müssen.
Quellen
- Vgl. Ärztekammer Nordrhein: https://www.aekno.de/wissenswertes/dokumentenarchiv/informationen-zur-taetigkeit-als-honorararzt ↩︎
- Vgl. https://www.future-doctor.de/honorararzt-gehalt/ ↩︎
- Vgl. future-doctor.de – Honorararzt Gehalt; FAA Facharztagentur GmbH & Co. KG ↩︎