Arbeitnehmerüberlassung: Flexibel im Einsatz – ein starker Partner an Ihrer Seite
Bei der Arbeitnehmerüberlassung sind Sie bei der Facharztagentur angestellt. Der Vorteil für Sie: Wir kümmern uns um alles, von der Vermittlung, über die Verhandlung Ihres Stundensatzes bis hin zur Abrechnung und der Planung Ihrer Einsätze. So können Sie sich voll und ganz auf Ihre Aufgabe als Arzt, Psychologe oder Physician Assistant konzentrieren, Ihr neues Team kennenlernen und sich um Ihre Patienten kümmern.
Häufige Fragen zur
Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ):
Muss der Stundenerfassungsbogen von der Klinik unterschrieben werden?
Die geleisteten Stunden werden von der Ärztin, dem Arzt mit einem Stundenerfassungsbogen dokumentiert, von der Klinik gegengezeichnet und per Fax oder E-Mail an die Facharztagentur gesandt.
Wann und wie weise ich meine fachlichen Qualifikationen nach?
Vor dem ersten Einsatz im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung vereinbart ein Mitarbeiter der Facharztagentur einen Termin mit Ihnen – vor Ort oder online. Die Approbationsurkunde, der Personalausweis und die Facharzturkunde werden einmalig von unserem Mitarbeiter im Original eingesehen.
Was geschieht mit meiner privaten Krankenversicherung?
In Arbeitnehmerüberlassung zahlt die Facharztagentur als Arbeitgeber den Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung.
Wer übernimmt die Berufshaftpflichtversicherung?
Die Berufshaftpflichtversicherung erfolgt in der Regel über das jeweilige Krankenhaus in dem der Einsatz stattfindet.
Wie erfolgt die Abrechnung?
Die geleisteten Stunden werden von der Ärztin, dem Arzt mit einem Stundenerfassungsbogen dokumentiert, von der Klinik gegengezeichnet und per Fax oder E-Mail an die Facharztagentur gesandt.
Wie sind Steuern, Krankenversicherung und Sozialabgaben geregelt?
Es handelt sich um eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit, so dass Steuern, Krankenversicherung und alle weiteren Abgaben von der Facharztagentur direkt abgeführt werden.
Als Arzt und Mitglied eines freien Berufes sind Sie auf Antrag von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit und werden stattdessen Mitglied im berufsständischen Versorgungswerk der jeweiligen Ärzteversorgung. Sie sind verpflichtet, alle Einkünfte aus Ihrer ärztlichen Tätigkeit dem zuständigen Versorgungswerk zu melden und entsprechende Beiträge für Ihre Altersversorgung abzuführen. Im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung führt die Facharztagentur die Beiträge an das zuständige Versorgungswerk ab.
Wichtig ist, dass Sie vor Beginn des Einsatzes einen Antrag zur Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung stellen. Dies ist bei wechselnden Einsätzen unter Umständen auch wiederholt nötig. Wir helfen Ihnen, im Vorfeld die Zuständigkeit des Versorgungswerkes zu klären.
Wie wird die Unterbringung und die Verpflegung während des Einsatzes geregelt?
Um alle Fragen rund um Anreise, Unterkunft, Verpflegung, Einarbeitung und arbeitsmedizinischer Untersuchung (G42) kümmern wir uns.
Sie möchten als Honorar- oder Vertretungsarzt tätig werden? Registrieren Sie sich jetzt einfach online bei der Facharztagentur – unverbindlich und kostenlos.
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