Arbeitnehmerüberlassung: Flexibel im Einsatz – ein starker Partner an Ihrer Seite
Bei der Arbeitnehmerüberlassung sind Sie bei der Facharztagentur angestellt. Der Vorteil für Sie: Wir kümmern uns um alles, von der Vermittlung, über die Verhandlung Ihres Stundensatzes bis hin zur Abrechnung und der Planung Ihrer Einsätze. So können Sie sich voll und ganz auf Ihre Aufgabe als Arzt oder Psychologe konzentrieren, Ihr neues Team kennenlernen und sich um Ihre Patienten kümmern.
Häufige Fragen zur
Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ):
Muss meine Stundenerfassung von der Klinik unterschrieben werden?
Ja: Sie dokumentieren Ihre geleisteten Stunden auf einem Stundenerfassungsbogen, lassen diesen von der Klinik gegenzeichnen und senden uns den Bogen per Fax oder E-Mail an uns zurück.
Wann und wie weise ich meine fachlichen Qualifikationen nach?
Vor Ihrem ersten Einsatz als Honorararzt bzw. Honorarärztin vereinbaren wir einen Gesprächstermin mit Ihnen – online oder vor Ort.
Wenn Sie sich online bei uns registrieren, können Sie alle erforderlichen Dokumente einfach direkt hochladen. Bei einem Erstgespräch vor Ort können Sie uns die Originale auch gerne mitbringen.
Approbationsurkunde, Personalausweis und Facharzturkunde(n) werden einmalig von unserem/unserer MitarbeiterIn im Original eingesehen.
Was geschieht mit meiner privaten Krankenversicherung?
Bei Einsätzen in Arbeitnehmerüberlassung zahlt die Facharztagentur den Arbeitgeberanteil zu Ihrer Krankenversicherung. Bei einer befristeten Anstellung übernimmt dies die jeweilige Klinik bzw. Einrichtung. Im Rahmen der Organisation Ihres Vertretungseinsatzes kümmern wir uns bereits im Vorfeld darum.
Wer übernimmt die Berufshaftpflichtversicherung?
Die Berufshaftpflichtversicherung erfolgt in der Regel über das jeweilige Krankenhaus, in dem der Einsatz stattfindet.
Wie erfolgt die Abrechnung?
Anhand der Stundenerfassungsbögen, die Sie uns vollständig ausgefüllt sowie durch die Klinik autorisiert zusenden. Auf dieser Basis berechnen wir Ihr Honorar und überweisen den entsprechenden Betrag gemäß unserer vertraglichen Vereinbarung.
Wie sind Steuern, Krankenversicherung und Sozialabgaben geregelt?
Bei Ihrem durch uns vermittelten Einsatz als Vertretungsarzt oder -ärztin handelt es sich um eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit, so dass Steuern, Krankenversicherung und alle weiteren Abgaben direkt von der Facharztagentur abgeführt werden.
Als Arzt/Ärztin und Mitglied eines freien Berufes sind Sie auf Antrag von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit und werden stattdessen Mitglied im berufsständischen Versorgungswerk der jeweiligen Ärzteversorgung. Sie sind verpflichtet, alle Einkünfte aus Ihrer ärztlichen Tätigkeit dem zuständigen Versorgungswerk zu melden und entsprechende Beiträge für Ihre Altersvorsorge abzuführen. Im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung führt die Facharztagentur die Beiträge an das zuständige Versorgungswerk ab.
Wichtig ist, dass Sie vor Beginn des Einsatzes einen Antrag von der gesetzlichen Rentenversicherung stellen. Dies ist bei wechselnden Einsätzen unter Umständen auch wiederholt nötig. Wir helfen Ihnen selbstverständlich gerne, im Vorfeld die Zuständigkeit des Versorgungswerkes zu klären.
Wie werden Unterbringung und Verpflegung während des Einsatzes geregelt?
Das übernehmen wir für Sie: Wir kümmern uns um alle Fragen rund um Anreise, Unterkunft, Verpflegung, Einarbeitung sowie arbeitsmedizinischer Untersuchung (G42).
Sie möchten als Honorar- oder Vertretungsarzt tätig werden? Registrieren Sie sich jetzt einfach online bei der Facharztagentur – unverbindlich und kostenlos.