Befristete Anstellung für Ärztinnen und Ärzte
Bei der befristeten Anstellung sind wir Vermittler und Verhandler, angestellt werden Sie direkt bei der Klinik oder der medizinischen Einrichtung. Wir vermitteln Sie in spannende neue Tätigkeiten auf Zeit und verhandeln Ihren Stundenlohn gleich mit. So können Sie flexibel auf Zeit arbeiten und sich auf Ihre Patienten konzentrieren.
Häufige Fragen zur
befristeten Anstellung:
Wie verläuft der Nachweis meiner fachlichen Qualifikationen?
Damit wir Sie in eine befristete Anstellung an eine Klinik oder Einrichtung vermitteln können, müssen Sie zunächst bei uns registriert sein. Im Rahmen der Registrierung können Sie bereits alle erforderlichen Dokumente hochladen. Zudem müssen Sie zu Beginn Ihres Vertretungseinsatzes Ihre Approbationsurkunde, Ihren Personalausweis sowie Ihre Facharzturkunde/n im Original der jeweiligen Klinik vorlegen.
Wie erfolgt die Handhabung meiner privaten Krankenversicherung?
Im Rahmen einer befristeten Anstellung händigen Sie dem Krankenhaus eine Arbeitgeberbescheinigung Ihrer Versicherung oder Krankenkasse aus. Das Krankenhaus zahlt dann den Arbeitgeberzuschuss zu Ihrer Krankenversicherung.
Wie wird meine Berufshaftpflichtversicherung geregelt?
Im Regelfall übernimmt das jeweilige Krankenhaus, in dem Sie befristet angestellt sind, Ihre Berufshaftpflichtversicherung.
Wer ist mein Ansprechpartner bzgl. Abrechnung meiner Leistungen?
Ihre Gehaltsabrechnung erfolgt im Rahmen dieses Beschäftigungsmodells durch die jeweilige Klinik oder Einrichtung.
Wie sieht der Vermittlungsprozess aus?
Nach Ihrer Registrierung bei der Facharztagentur und Übersendung der erforderlichen Unterlagen bekommen Sie Informationen über aktuelle Vertretungsangebote in Ihrem Fachbereich per App, per Mail oder telefonisch.
Bei Interesse an einem Angebot besprechen wir mit Ihnen den Stundensatz und alle weiteren Rahmenbedingungen. Ihr Einverständnis vorausgesetzt, versenden wir anschließend Ihr aussagekräftiges Profil an den/die AnsprechpartnerIn in der jeweiligen Klinik. Nach einer positiven Rückmeldung vermitteln wir die gegenseitigen Kontaktdaten, damit Sie die fachlichen Details zu Ihrem Einsatz mit Ihrem direkten Ansprechpartner der Klinik besprechen können.
Bei weiterem positivem Verlauf erstellt die Klinik den Arbeitsvertrag und sendet Ihnen diesen zu. Die Gehaltsabrechnung erfolgt bei diesem Beschäftigungsmodell dann ebenfalls durch die Klinik.
Welche Regelungen bzgl. Steuern, Krankenversicherung und Sozialabgaben gibt es?
Ihr Einsatz in befristeter Anstellung an einer Klinik oder Einrichtung ist eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit. Steuern, Krankenversicherung und weitere Abgaben werden daher direkt vom jeweiligen Krankenhaus bzw. der jeweiligen Einrichtung abgeführt.
Als Arzt oder Ärztin sind Sie freiberuflich tätig und daher auf Antrag von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit. Als Mitglied in einem berufsständischen Versorgungswerk für Ärzte sind Sie verpflichtet, diesem alle Einkünfte aus Ihrer ärztlichen Tätigkeit zu melden und entsprechende Beiträge für Ihre Altersvorsorge abzuführen. Im Rahmen der befristeten Anstellung führt die jeweilige Klinik oder Einrichtung die entsprechenden Beiträge an das zuständige Versorgungswerk ab.
Bitte beachten: Bitte stellen Sie vor Beginn Ihres Einsatzes einen Antrag von der gesetzlichen Rentenversicherung. Bei wechselnden Einsätzen kann das ggf. wiederholt erforderlich sein. Selbstverständlich helfen wir Ihnen gerne, die Zuständigkeit des Versorgungswerkes im Vorfeld zu klären.
Wer kümmert sich um Unterbringung und Verpflegung während eines Vertretungseinsatzes?
Die genauen Bedingungen werden im Vorfeld Ihres Einsatzes mit der Klinik abgestimmt. In der Regel werden Unterkunft und ggf. kostenfreie Verpflegung jeweils von Ihrem Arbeitgeber auf Zeit zur Verfügung gestellt.
Sie möchten als Honorar- oder Vertretungsarzt tätig werden? Registrieren Sie sich jetzt einfach online bei der Facharztagentur – unverbindlich und kostenlos.