Als Ärztin oder Arzt in der Schweiz arbeiten

Als Ärztin in der Schweiz arbeiten, sich fachlich weiterentwickeln und in einer neuen Festanstellung ankommen: Für deutsche Ärztinnen kann der Schritt ins Nachbarland eine interessante berufliche Chance sein. Vor dem Wechsel müssen allerdings einige Fragen geklärt werden. Welche Stelle passt? Wird der deutsche Abschluss anerkannt und welche Bewilligungen müssen vor dem ersten Arbeitstag vorliegen?

Die Facharztagentur unterstützt interessierte Ärzt*innen bei der Vermittlung in unbefristete Festanstellungen in der Schweiz. Dieser Beitrag erklärt, welche Möglichkeiten es gibt und welche behördlichen Schritte bei der Vorbereitung wichtig sind.

Was die Schweiz beruflich interessant macht

Die sprachliche und räumliche Nähe zu Deutschland kann einen Wechsel erleichtern und zugleich bietet eine Tätigkeit im Ausland die Möglichkeit, andere Klinikstrukturen und Arbeitsweisen kennenzulernen.

International ausgebildete Ärzt*innen gehören zudem längst zum Schweizer Gesundheitswesen: Nach der FMH-Ärztestatistik 2025 haben 43 Prozent der dort berufstätigen Ärzt*innen ihr Medizinstudium im Ausland abgeschlossen. Besonders geschätzt werden gerade im ambulanten Bereich die großzügige Konsultationszeit pro Patient (i.d.R. 15 – 20 min), die moderne Infrastruktur sowie die geringe Bürokratie in der Schweiz.

Auch die Vergütung kann ein Argument sein. Als Facharzt in der Allgemeinen Inneren Medizin oder in der Kinder- und Jugendmedizin liegt das fixe Grundgehalt beispielsweise in einer ambulanten Praxis zwischen rund 11.000 CHF und 12‘000 CHF brutto im Monat bei 13 Auszahlungen. Das entspricht 143.000 CHF bzw. 156‘000 CHF Jahresbrutto bei üblichen 45 Arbeitswochenstunden. Dazu kommt oft eine attraktive Umsatzbeteiligung, welche nochmals ca. 30% des fixen Grundvergütung ausmachen kann. Die tatsächliche Vergütung hängt – wie auch in Deutschland – unter anderem von Funktion, Erfahrung, Arbeitgeber und Beschäftigungsumfang ab. Dieses Beispiel stellt keine allgemeine Gehaltszusage für Fachärzt*innen in der Schweiz dar.

Für einen sinnvollen Vergleich gehören auch die Ausgaben dazu. Der internationale Preisvergleich des Schweizer Bundesamts für Statistik weist für die Schweiz ein deutlich höheres Preisniveau als für Deutschland aus. Miete, Krankenversicherung und gegebenenfalls Kinderbetreuung sollten deshalb in die persönliche Rechnung einfließen. Die Steuerbelastung ist jedoch deutlich geringer in der Schweiz als in Deutschland.

„Wer in die Schweiz wechseln möchte, sollte die künftige Stelle genauso sorgfältig prüfen wie die Rahmenbedingungen, die ein Ortswechsel notwendig machen.“

Janine-Désirée Kurosinski, Bereichsleitung Betreuung und Vermittlung

Für welche Ärztinnen und Ärzte das Angebot gedacht ist

Unser Angebot richtet sich vor allem an deutsche Ärzt*innen, die eine unbefristete Festanstellung suchen. Grundsätzlich kommen alle Fachrichtungen infrage. Ein besonderer Fokus liegt auf der Kinder- und Jugendmedizin, der Kinder- und Jugendpsychiatrie, der Allgemeinmedizin und Inneren Medizin sowie der Psychiatrie und Psychotherapie.

Die Stellen befinden sich mehrheitlich in der deutschsprachigen Schweiz, in Krankenhäusern beziehungsweise Spitälern sowie in modernen Praxen. Der Arbeitsvertrag wird direkt mit der jeweiligen Klinik oder Praxis geschlossen. Wer bislang als Honorararzt oder Honorarärztin in temporären Einsätzen tätig war und nun langfristig planen möchte, kann diese Form der Festanstellung ebenfalls in Betracht ziehen.

Welche Voraussetzungen vor dem Arbeitsbeginn zu klären sind

Die folgenden Informationen beziehen sich vor allem auf deutsche Staatsangehörige mit einem in Deutschland erworbenen Abschluss. Bei anderen Staatsangehörigkeiten oder einem Studium außerhalb der EU kann ein anderes Verfahren erforderlich sein. Entscheidend ist die Herkunft des Abschlusses sowie die persönlichen Voraussetzungen.

Arztdiplom und Facharzttitel anerkennen lassen

Für die Anerkennung ausländischer ärztlicher Abschlüsse ist die Medizinalberufekommission, kurz MEBEKO, beim Bundesamt für Gesundheit zuständig. Für deutsche Staatsangehörige mit einem entsprechenden deutschen Abschluss kommt grundsätzlich die direkte Anerkennung infrage. Dafür müssen die Voraussetzungen des Anerkennungsverfahrens erfüllt sein und die erforderlichen Unterlagen eingereicht werden.

Ein praktisches Detail: Für deutsche medizinische Abschlüsse nennt die MEBEKO das Zeugnis über die Ärztliche Prüfung als maßgeblichen Ausbildungsnachweis. Im Antragsformular können außerdem ein aktueller unterschriebener Lebenslauf und beglaubigte Kopien bestimmter Dokumente mit angeführt werden.

Die Anerkennung des Facharzttitels ist ein eigenes Verfahren. Für eine ärztliche Tätigkeit in eigener fachlicher Verantwortung ist grundsätzlich auch ein eidgenössischer oder anerkannter ausländischer Weiterbildungstitel erforderlich. Das BAG gibt mit Stand vom 29. September 2026 für die Anerkennungsverfahren eine Bearbeitungsdauer von etwa drei Monaten an. Für die gesamte Vorbereitung einschließlich weiterer Bewilligungen ist entsprechend Vorlauf einzuplanen. [6]

Personalengpässe mit der Facharztagentur lösen. Schnell. Persönlich. Zuverlässig.
Vertretungsärzte für Kliniken, MVZ und medizinische EinrichtungenVertretungsärzte für Kliniken, MVZ und medizinische Einrichtungen
Sie suchen Ärzte oder Psychologen als Vertretung?

MedReg und Sprachkenntnisse

Vor Aufnahme einer ärztlichen Tätigkeit ist ein Eintrag im Schweizer Medizinalberuferegister, dem MedReg, erforderlich. Für die hier beschriebene direkte Anerkennung erfolgt der Eintrag nach Abschluss des MEBEKO-Verfahrens.

Außerdem müssen Ärzt*innen über die für ihre Tätigkeit notwendigen Sprachkenntnisse verfügen. Für einen Spracheintrag im MedReg gilt mindestens das Niveau B2. Als Nachweis kommen beispielsweise eine entsprechend absolvierte medizinische Aus- oder Weiterbildung oder ein anerkanntes Sprachzertifikat infrage. Für die Hauptsprache sieht die MEBEKO eine unterschriebene Selbstdeklaration vor und kann zusätzliche Nachweise verlangen. Arbeitgeber und Kantone können je nach Tätigkeit höhere Sprachanforderungen stellen.

Berufsausübung im jeweiligen Kanton

Ärzt*innen, die in der Schweiz in eigener fachlicher Verantwortung tätig sein möchten, benötigen eine kantonale Berufsausübungsbewilligung. Dies ist insbesondere bei einer Anstellung in einer Praxis und teilweise auch bei Kliniken der Fall. Entscheidend ist, ob die ärztliche Tätigkeit in eigener fachlicher Verantwortung oder unter fachlicher Aufsicht ausgeübt wird. Die genauen Regelungen können je nach Kanton unterschiedlich sein. Welche Unterlagen benötigt werden, legt die zuständige kantonale Gesundheitsbehörde fest. Häufig werden beispielsweise Ausbildungsnachweise, ein Identitätsnachweis, ein Strafregisterauszug sowie Angaben zur bisherigen Berufserfahrung verlangt. Es empfiehlt sich daher, die kantonalen Anforderungen frühzeitig abzuklären, damit die erforderliche Bewilligung rechtzeitig vor Stellenantritt vorliegt.

Zusätzliche Voraussetzungen für die ambulante Tätigkeit

Bei einer Stelle in einer Praxis muss zusätzlich geprüft werden, welche Voraussetzungen für die Abrechnung zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung, kurz OKP, gelten. Das ist auch bei angestellten Ärzt*innen in ambulanten Einrichtungen relevant. Grundsätzlich gehört dazu eine mindestens dreijährige Tätigkeit im beantragten Fachgebiet an einer anerkannten Schweizer Weiterbildungsstätte. Außerdem können weitere Anforderungen, etwa an die Sprachkenntnisse, hinzukommen. Die meisten deutschsprachigen Kantone nennen für die OKP-Zulassung grundsätzlich das Sprachniveau C1 (abgelegte Sprachprüfung in der Schweiz) und sieht bestimmte Ausnahmen vom gesonderten Sprachnachweis vor, etwa bei einem in deutscher Sprache erworbenen und in der Schweiz anerkannten Arztdiplom.

Für bestimmte Fachgebiete können die Kantone bei Unterversorgung Ausnahmen von der dreijährigen Tätigkeitspflicht im ambulanten Sektor zulassen. Dazu gehören aktuell Allgemeine und Innere Medizin, Praktische Ärztin oder Praktischer Arzt, Kinder- und Jugendmedizin sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie. Die Ausnahme ist nach dem vom BAG veröffentlichten Stand bis Ende 2027 befristet und betrifft die dreijährige Tätigkeitspflicht. Gegenwärtig läuft die parlamentarische Beratung zur Verlängerung der Geltungsdauer der Ausnahmebestimmung bis zum 31. Dezember 2032, welche voraussichtlich gutgeheißen wird. Daraus entsteht jedoch keine automatische Zulassung; die zuständige kantonale Behörde prüft den konkreten Fall. Diese Regel ist von den Voraussetzungen für eine stationäre Spitalstelle zu unterscheiden.

Aufenthalt und Krankenversicherung

Für deutsche Staatsangehörige gelten die Regeln für EU-/EFTA-Angehörige. Wer für eine unbefristete Anstellung in die Schweiz zieht, erhält bei erfüllten Voraussetzungen grundsätzlich eine Aufenthaltsbewilligung B EU/EFTA. Die Anmeldung bei der Wohngemeinde und der Antrag müssen innerhalb von 14 Tagen nach der Einreise und vor dem Stellenantritt erfolgen. Dafür werden unter anderem ein gültiger Identitätsnachweis und der Arbeitsvertrag benötigt.

Wer den Hauptwohnsitz in Deutschland behält und mindestens einmal wöchentlich dorthin zurückkehrt, kann unter den entsprechenden Voraussetzungen eine Grenzgängerbewilligung G EU/EFTA erhalten. Welche Variante passt, sollte früh mit Blick auf Wohnort und Arbeitsstelle geklärt werden.

Bei einem Umzug in die Schweiz ist grundsätzlich innerhalb von drei Monaten nach der Wohnsitznahme eine Krankenversicherung abzuschließen. Bei rechtzeitiger Anmeldung gelten Versicherungsschutz und Prämienpflicht rückwirkend ab Wohnsitznahme. Jedes Familienmitglied wird einzeln versichert. Für Grenzgänger*innen gelten besondere Regelungen, die gesondert zu prüfen sind.

Mit welchen Kosten zu rechnen ist

Die Vermittlung selbst ist für Ärzt*innen kostenfrei. Für behördliche Verfahren können jedoch Gebühren entstehen. Für die direkte Anerkennung des Arztdiploms und eines Weiterbildungstitels nennt das BAG jeweils etwa 800 bis 1.000 CHF. Ein beantragter Spracheintrag kostet zusätzlich 50 bis 100 CHF. Bei Anerkennung beider Abschlüsse und einem Spracheintrag ergeben sich damit etwa 1.650 bis 2.100 CHF allein für diese Verfahren.

Hinzu kommen gegebenenfalls kantonale Bewilligungsgebühren, Kosten für Beglaubigungen und weitere Nachweise. Welche Ausgaben im Einzelfall anfallen und ob ein künftiger Arbeitgeber etwas davon übernimmt, sollte vorab geklärt werden. Auch der Aufwand für Unterkunft oder Umzug gehört in die Planung.

Wie die Ärztevermittlung in die Schweiz abläuft

Wir machen aus unserer Sicht geeignete Ärzt*innen über Ausschreibungen auf passende Möglichkeiten aufmerksam. Interessierte Ärzt*innen können sich auch direkt bei uns melden. Im Erstgespräch besprechen wir die beruflichen Vorstellungen und prüfen, ob die fachlichen Voraussetzungen und die Rahmenbedingungen zusammenpassen.

Auf Grundlage der eingereichten Unterlagen erstellen wir ein Qualifikationsprofil. Dieses geben wir in Abstimmung mit den Interessierten an unseren Kooperationspartner in der Schweiz weiter, über den die weitere Vermittlung erfolgt. Unser Partner unterstützt bei den behördlichen und rechtlichen Fragen rund um den Wechsel sowie bei der Unterkunftssuche. Die Entscheidungen über Anerkennungen und Bewilligungen treffen die zuständigen Behörden.

Wenn eine Stelle infrage kommt, sollten Aufgaben und Verantwortungsumfang ebenso konkret besprochen werden wie Vergütung, Dienstbelastung und geplanter Arbeitsbeginn. So lässt sich prüfen, ob die Festanstellung zu den beruflichen Zielen und zur persönlichen Lebenssituation passt.

Interesse an einer Festanstellung in der Schweiz

Sie möchten herausfinden, welche Möglichkeiten es für Ihre Fachrichtung gibt? Schreiben Sie uns über das Formular zur Festanstellung und Direktvermittlung. Nennen Sie darin gerne Ihren Wunsch nach einer Tätigkeit in der Schweiz und Ihre Vorstellungen zu Fachgebiet, Funktion, Region und möglichem Starttermin.

Zur Beratung für eine Festanstellung in der Schweiz

Stand der behördlichen Angaben und Quellenprüfung: 19. Oktober 2026. Die konkreten Anforderungen richten sich nach Qualifikation, Funktion, Kanton und persönlicher Situation.

Gesuch einreichen für einen Weiterbildungstitel der Medizinalberufe aus einem EU-/EFTA-Staat oder aus dem Vereinigten Königreich


↑