


FAA Facharztagentur GmbH
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Sie haben sich im Vorfeld bei uns registriert, die erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht und ihre möglichen Einsatzzeiten angegeben. Sobald wir ein Angebot erhalten, das hinsichtlich Qualifikation und Zeitraum auf Sie passt, werden wir Sie entweder telefonisch oder per E-Mail über das Angebot informieren.
Einmal wöchentlich erhalten Sie außerdem einen Newsletter mit aktuellen Angeboten der Facharztagentur. Ist ein für Sie interessantes Vertretungsangebot dabei, melden Sie sich einfach - wir werden Sie dazu schnellstmöglich kontaktieren.
Das Angebot, das wir Ihnen telefonisch machen, ist ein Exklusivangebot. Wir bieten nur Ihnen dieses Angebot an. Interessieren Sie sich für die Vertretung, senden wir ein Kurzprofil mit Ihren anonymisierten Daten an das Krankenhaus. Ist das Krankenhaus an Ihrem Einsatz interessiert, werden die persönlichen Kontaktdaten weitergegeben und es findet ein Telefonat zwischen dem leitenden Arzt und Ihnen statt. Dieses Gespräch dient der Überprüfung, inwieweit Ihre Qualifikation der Erwartung und den Erfordernissen des Krankenhauses entspricht. Sobald sich beide Seiten darüber einig sind, dass die erforderten fachlichen Qualifikationen vorhanden sind und der Einsatzzeitraum passend ist, wird von der Facharztagentur ein Vertrag zur Verfügung gestellt, der zwischen Ihnen als Arzt und dem Krankenhaus geschlossen wird.
Mit Unterschrift des Vertrages, der zwischen Ihnen als Arzt oder Ärztin und dem Krankenhaus geschlossen wird, gilt Ihre Zusage als verbindlich. Allerdings legen wir allen Beteiligten bereits im Vorfeld einen verantwortungsvollen Umgang mit Absprachen nahe. Die Zuverlässigkeit aller Beteiligten und das Einhalten auch von mündlichen Vereinbarungen sind für uns essentiell.
Als Arzt oder Ärztin legen Sie das Honorar für Ihre Leistung fest. Das durchschnittliche Honorar eines Honorararztes liegt zur Zeit bei 70-90€ pro Stunde, je nach Qualifikation und Einsatz. Jede geleistete Stunde wird viertelstundengenau abgerechnet. Für Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaftsdienst gelten gesonderte Bedingungen, die sich an den in dem jeweiligen Hause üblichen Vergütungsregeln orientieren und sich auf das ausgehandelte Stundenhonorar des Facharztes beziehen. Die Facharztagentur bietet hier vor allem Richtwerte, das exakte Stundenhonorar kann selbstverständlich zwischen Arzt und Krankenhaus individuell verhandelt werden. Allerdings werden die Vorschläge der Facharztagentur im Allgemeinen akzeptiert.
In der Regel nicht. In Ausnahmefällen kann dies Bestandteil der Verhandlungen sein. Wenn Sie die Fahrtkosten selbst übernehmen, können entsprechende Freibeträge bei der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Generell gilt, dass Sie als selbständiger Arzt das unternehmerische Risiko Ihrer Tätigkeit tragen. In der Praxis kommt eine Absage nach Unterzeichnung des Vertrages sehr selten vor. In diesem Fall bemühen wir uns sofort um ein alternatives Angebot für Sie.
Eigentlich sollte das nicht vorkommen, aber wenn Sie eine bereits zugesagte Vertretung aus einem wichtigen privaten Grund oder aufgrund einer Erkrankung nicht antreten können, informieren Sie bitte umgehend das Krankenhaus und Ihre zuständige Disponentin der Facharztagentur. Die Facharztagentur wird dann versuchen, kurzfristig einen Ersatz für die Klinik zu organisieren.
Zu Beginn jeder Honorarvertretung müssen im Krankenhaus die Approbationsurkunde, der Personalausweis und die Facharzturkunde im Original vorgelegt werden. Zur Registrierung bei der Facharztagentur genügen zunächst Kopien der Unterlagen, möglichst inklusive vorhandener CME-Fortbildungszertifikate.
Sie erhalten von der Facharztagentur ein Klinik-Infopaket, dem Sie alle wichtigen Rahmenbedingungen und Informationen wie Ansprechpartner und Kontaktdaten des Krankenhauses entnehmen können.
Wenn Ihnen der Honorarvertrag zur Unterschrift zugesandt wird, erhalten Sie gleichzeitig in einem gesonderten Schreiben konkrete Informationen darüber, wann und wo Sie mit wem am 1. Vertretungstag oder bereits davor zur Zimmerübergabe und zur Aufnahme Ihrer Tätigkeit Kontakt aufnehmen müssen.
Die Facharztagentur und das entsprechende Krankenhaus kümmern sich für Sie um die Unterbringung. Die Unterbringungsmöglichkeiten können je nach Krankenhaus qualitativ unterschiedlich sein. Es wird, wenn möglich, ein Einzelzimmer mit eigenem Sanitärbereich zur Verfügung stehen. Sollten Sie mit der Unterbringung nicht zufrieden sein, melden Sie sich diesbezüglich bei uns. Wir werden dann mit dem Krankenhaus die Verbesserungswünsche verhandeln.
Mit der demnächst stattfindenden Einführung neuer, mit der Deutschen Rentenversicherung abgestimmter, Honorararztverträge nach dem Modulkonzept der Facharztagentur wird der Auftraggeber Krankenhaus nicht mehr verpflichtet, dem Arzt eine kostenlose Unterkunft zur Verfügung zu stellen. Dieser Passus wurde auf Wunsch der Deutschen Rentenversicherung aus den Vertragsmodellen entfernt. Dennoch ist es natürlich ratsam und sinnvoll, den Arzt bei seiner Tätigkeit in einer fremden Umgebung zu entlasten, beispielsweise indem das Krankenhaus dem Arzt die Suche nach einer Unterkunft abnimmt Möglich ist auch die Unterbringung im Wohnheim gegen Kostenerstattung oder die Organisation einer auswärtigen Unterbringung. Auch hierbei unterstützt die Facharztagentur Arzt und Klinik, denn von einer reibungslosen Organisation der Vertretung und der organisatorischen Entlastung des Arztes wie der Klinik profitieren alle Beteiligten.
Oft erhalten Sie als Honorarvertreter das Mittagessen umsonst oder vergünstigt. Wenn Sie für Ihre Verpflegung selbst bezahlen, können hierfür steuerliche Freibeträge geltend gemacht werden.
Ein Einsatz als Honorarvertreter in einem fremden Krankenhaus, also einer unbekannten Arbeitsumgebung, fordert auch von erfahrenen Ärzten ein hohes Maß an individueller Konzentration. Bislang wurde den Honorarärzten im Sinne eines möglichst unkomplizierten und reibungslosen Einsatzes Kost und Logis meist unentgeltlich zur Verfügung gestellt und die kostenlose Teilnahme an der Mitarbeiterverpflegung der Kliniken wurde im Honorarztvertrag geregelt. Dies wird in Zukunft wie auch im Falle der Unterbringung nicht mehr kostenlos möglich sein, denn nach dem modularen Vertragskonzept der Facharztagentur kann der Auftraggeber Krankenhaus nicht mehr verpflichtet sein, dem Arzt Kost oder Unterkunft kostenlos zur Verfügung zu stellen. Auch dieser Passus wurde auf den Rat der Deutschen Rentenversicherung aus den Vertragsmodellen entfernt. Dennoch ist es auch weiterhin ratsam und sinnvoll, den Arzt in seiner fremden Umgebung zu entlasten, beispielsweise indem das Krankenhaus dem Arzt die Teilnahme an der Mitarbeiterverpflegung gegen Bezahlung ermöglicht. Die Einzelheiten organisieren wir gerne für Sie.
Der Arzt als selbständiger Honorarvertreter legt den Abrechnungszeitraum selbst fest. Häufig wird ein Zeitraum von zwei oder vier Wochen gewählt, aber natürlich ist auch eine wöchentliche Abrechnung möglich. Wenn Sie ein iphone benutzen, können Sie eine besonders bequeme Form der Abrechnung nutzen. Die Facharztagentur bietet Ihnen ein kostenloses Abrechnungs-App, das ab Juni 2011 im Downloadbereich des iphones erhältlich ist.
Eine Honorarrechnung wird in der Regel nach zwei bis vier Wochen durch das Krankenhaus beglichen.
Als Anerkennung der fachlichen und sozialen Kompetenz der Honorarärzte und als Dank für dauerhaft zuverlässige Zusammenarbeit können Honorarärzte auf Antrag in das HonorarDirekt®80-Programm der Facharztagentur aufgenommen werden. Sie erhalten dann direkt nach Rechnungsstellung 80% Ihres Honorares sofort und zunächst von uns. Die Restsumme folgt wie bisher unverzüglich nach Eingang der gesamten Rechnungssumme. Für den Honorararzt im Programm HonorarDirekt®80 der Facharztagentur entfällt also für den Hauptteil der Rechnung die Wartezeit auf den Zahlungseingang des Krankenhauses. Sie können direkt über 80% Ihres Honorars verfügen. Diese Dienstleistung wird Ihnen von der Facharztagentur kostenlos zur Verfügung gestellt und ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden.
Näheres regeln die AGB für Ärzte der Facharztagentur (interner Link zur Seite der AGB).
Ist eine Honorarrechnung nach 14 Tagen noch nicht bezahlt, erinnern unsere erfahrenen Mitarbeiter das Krankenhaus und übernehmen – wenn nötig – den kompletten Mahnvorgang. Sicherheit geht vor und darum übergeben wir eine Forderung in bestimmten Fällen und nach Rücksprache mit dem betroffenen Arzt unserer Rechtsabteilung. Auch dieser Service ist kostenlos für Sie.
Ist der eingereichte Stundenzettel vom Chefarzt oder Oberarzt unterschrieben, kann die Rechnung meistens schneller durch die Buchhaltung des Krankenhauses bearbeitet werden und es resultiert eine zügigere Begleichung der Forderung. Ist der Stundennachweis nicht von einem leitenden Mitarbeiter der jeweiligen Abteilung unterschrieben, so muss dies oft nach Rechnungseingang durch die Personalabteilung oder die Buchhaltung des Krankenhauses nachgeholt werden. Dadurch können Bearbeitungs- und Zahlungsverzögerungen entstehen.
Das gesamte Dienstleistungsangebot der Facharztagentur zielt auf Ihre Entlastung von arztfremden Tätigkeiten. Dazu gehört auch die Übernahme aller bürokratischen Leistungen. Dieses Angebot ist für Sie völlig kostenlos und unverbindlich. Dennoch können Sie selbstverständlich Ihre eigene Abrechnungsabteilung sein und den Abrechnungsvorgang selbst erstellen. Allerdings können wir die Kontrolle des Zahlungseinganges und das mündliche und schriftliche Mahnwesen nur dann für Sie übernehmen, wenn auch die Abrechnung von uns erstellt wurde.
Bitte schicken Sie den ausgefüllten und wenn möglich vom Chefarzt oder einem anderen leitenden Abteilungsmitarbeiter unterzeichneten Abrechnungsbogen per Fax, per Post oder per Email an unsere Abrechnungsabteilung. Unsere spezialisierten und erfahrenen Mitarbeiter erstellen aus den übermittelten Daten und Zahlen eine reguläre Rechnung in Ihrem Namen und Auftrag aber mit dem Briefkopf der Facharztagentur. Diese wird unverzüglich auf dem Postweg dem Krankenhaus zugestellt. Parallel dazu erhalten Sie zu Ihrer Information eine Rechnungskopie und eine Kopie der von uns erstellten Abrechnung und zwar per Post oder per E-Mail. Sowie das Krankenhaus den in Rechnung gestellten Betrag beglichen hat, wird das Honorar nach Überprüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit ohne Verzögerung noch am gleichen Tag an Sie weitergeleitet. Sollte sich die Begleichung Ihrer Rechnung durch das Krankenhaus verzögern, so wird der in Frage stehende Betrag von uns automatisch zunächst mündlich und dann dann schriftlich angemahnt.
Nebenbei: Melden Sie sich an für unser Angebot „HonorarDirekt® 80“. Sie können 80% Ihres Honorars sofort nach Einreichung des Abrechnungsbogens erhalten. Näheres siehe oben.
Derzeit übernimmt in der Regel der Auftraggeber die Absicherung der Berufshaftpflicht, denn für die meisten Kliniken ist dies völlig unproblematisch. Allerdings kann es ratsam sein, eine eigene Beruftshaftpflichtversicherung für die Honorararzttätigkeit in Krankenhaus vorzuhalten, da eine eigene Versicherung die Anerkennung als selbständige Tätigkeit erleichtert. Sollte allerdings der Auftraggeber keine Berufshaftpflicht übernehmen und Sie auch persönlich eine solche Vesicherung nicht abgeschlossen haben, so bietet Ihnen die Facharztagentur kostenlosen Versicherungsschutz durch eine sogenannte subsidiäre Berufshaftpflicht.
Hier der entsprechende Auszug aus unseren AGB (– hier der vollständige AGB Text):
(1) Die Facharztagentur hat für die persönliche gesetzliche Haftpflicht der von ihr vermittelten Ärzte, die eine freiberufliche Vertretung als Honorarvertreter in der Klinik aufgrund eines Vermittlungsvertrags der Facharztagentur ausüben, eine subsidiäre Berufshaftpflichtversicherung eingedeckt, für die Folgendes gilt:
a. Die Deckungssummen betragen € 5.000.000 für Personen- und Sachschäden sowie € 500.000 für Vermögensschäden, wobei für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres die Höchstleistung des Versicherers auf das Zweifache der vorgenannten Deckungssummen begrenzt ist.
b. Kein Versicherungsschutz besteht für: rein verwaltende oder forschende Tätigkeiten, für Geburtshilfemaßnahmen, für Maßnahmen im Bereich der plastischen Chirurgie und für Einsätze außerhalb Deutschlands.
(2) Der Versicherungsschutz gilt subsidiär zur bestehenden Deckung der die Ärzte einsetzenden Krankenhäuser sowie subsidiär zu einer ggf. selbst für den Arzt bestehenden Berufshaftpflichtversicherung.
Wenn Sie nicht bereits krankenversichert sind, so ist es auch als selbständiger Honorararzt auf jeden Fall dringend zu empfehlen, eine solche Versicherung abzuschließen. Darüber hinaus sollten Sie sich freiwillig bei der Berufsgenossenschaft Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (www.bgw-online.de) gegen Arbeits- und Wegeunfälle versichern.
Als Arzt und Mitglied eines freien Berufes werden Sie bekanntermaßen auf Antrag von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit. Sie werden stattdessen Mitglied im berufsständischen Versorgungswerk der jeweiligen Ärzteversorgung. Sie sind verpflichtet, alle Einkünfte aus Ihrer ärztlichen Tätigkeit an das zuständige Versorgungswerk zu melden und entsprechende Beiträge für Ihre Altersversorgung zu entrichten. Die Beitragssätze können je nach Ärztekammer und Versorgungswerk unterschiedlich ein. Zu empfehlen ist die Bildung von Rücklagen in Höhe von ca. 14-19% Ihrer Einkünfte als Honorararzt bis zu der für Ihr Versorgungswerk gültigen Beitragsmessungsgrenze. Damit sind Sie auf die Beitragsforderungen des Ärzteversorgungswerkes vorbereitet.
Grundsätzlich ja, Sie erhalten gegebenenfalls eine neue Steuernummer. Als nebenberuflich tätiger Honorararzt wurde Ihnen für Ihre primäre Tätigkeit eine lebenslängliche Steuernummer bereits zugeteilt.
Ja, auch als Freiberufler müssen Sie eine Steuererklärung machen. Wir raten Ihnen, sich dabei von einem Steuerberater unterstützen zu lassen. Die freiberuflichen Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit sind selbstverständlich einkommenssteuerpflichtig, aber umsatzsteuerbefreit, da es sich bei der Ausübung der Heilkunst nicht um ein Gewerbe handelt. Aufgrund der Tatsache, dass die einkommensabhängigen Steuern erst nachträglich erhoben werden, ist es ebenfalls ratsam, frühzeitig Rücklagen in Höhe der zu erwartenden Nachzahlung der Steuerschuld vom Vorjahr UND der üblicherweise gleichzeitig festgesetzten zusätzlichen Einkommensteuervorauszahlung für das laufende Jahr zu bilden. Wenn Sie schon länger als ein Jahr als Honorararzt tätig sind, wird Ihr Finanzamt regelmäßige Vorauszahlungen festsetzen.
Grundsätzlich ja. Es gibt allerdings Bemühungen, eine bundesweit gültige Monomitgliedschaft einzuführen. Ein wiederholtes und ständiges Ummelden je nach Einsatzort könnte dann entfallen. Für nähere Informationen setzen Sie sich bitte mit Ihrer zuständigen Ärztekammer bzw. mit der Bundesärztekammer in Verbindung.